Rechtssichere Pressemitteilungen: 12 Tipps zur Vermeidung rechtlicher Fehler

Rechtssichere Pressemitteilungen sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Schon eine unbedachte Formulierung kann weitreichende Folgen haben – von Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Fallstricke und worauf Sie bei der Erstellung und Veröffentlichung achten sollten, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und die Seriosität und Glaubwürdigkeit der Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Persönlichkeitsrechte, deren Beachtung die Grundlage für eine sichere und professionelle Kommunikation bildet.

Warum rechtssichere Pressemitteilungen so wichtig sind

Mit jeder Pressemitteilung tritt ein Unternehmen öffentlich auf – und steht damit auch rechtlich im Fokus. Eine einzige unbedachte Formulierung kann nicht nur das Unternehmensimage schädigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ob Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Persönlichkeitsrechte: Eine rechtssichere Pressemitteilung ist die Grundlage für seriöse Öffentlichkeitsarbeit. Sie sorgt dafür, dass Ihre Botschaften professionell, glaubwürdig und rechtskonform verbreitet werden.

Was bedeutet „rechtssichere Pressemitteilung“ konkret?

Eine rechtssichere Pressemitteilung beachtet alle gesetzlichen Vorgaben, journalistischen Grundsätze und ethischen Richtlinien. Das betrifft nicht nur den Text selbst, sondern auch verwendete Bilder, Zitate, Markennamen oder Werbeaussagen.
Ziel ist es, rechtliche Risiken wie Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden – und gleichzeitig die Reputation des Unternehmens zu stärken.


12 Tipps für rechtssichere Pressemitteilungen

1. Pressekodex beachten

Orientieren Sie sich am Pressekodex des Deutschen Presserats, der journalistisch-ethische Grundsätze festlegt: Wahrhaftigkeit, Achtung der Menschenwürde, Sorgfalt, Schutz der Ehre und Verzicht auf Diskriminierung.

💡 Tipp: Prüfen Sie jede Pressemitteilung auf mögliche Verstöße gegen den Pressekodex – insbesondere bei personenbezogenen Themen oder sensiblen Inhalten.

2. Urheberrecht respektieren

Verwenden Sie ausschließlich selbst erstellte Texte, Bilder und Grafiken.
Wenn Sie fremde Inhalte oder Zitate nutzen, holen Sie stets die schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers ein und kennzeichnen Sie Quellen korrekt.
Im Streitfall müssen Sie die Einverständniserklärung schriftlich nachweisen können.

📚 Quelle: Urheberrechtsgesetz (UrhG) §§ 12–14 – gesetze-im-internet.de/urhg

3. Geschützte Markenbegriffe vermeiden

Markenrechtlich geschützte Begriffe, Logos oder Produktnamen dürfen nur mit Genehmigung verwendet werden.
Eine unerlaubte Nutzung kann Abmahnungen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Beispiel: Wenn Sie Apple-Produkte erwähnen, achten Sie darauf, dass keine Markenrechtsverletzung entsteht.

💡 Tipp: Holen Sie gegebenenfalls eine Freigabe ein und lassen Sie sich die Nutzungserlaubnis schriftlich bestätigen.

4. Persönlichkeitsrechte wahren

Vermeiden Sie Aussagen, die Personen, Gruppen oder Unternehmen in ihrer Ehre verletzen oder falsch darstellen.
Falsche Behauptungen, Beleidigungen oder pauschale Vorwürfe sind unzulässig.
Bleiben Sie immer sachlich und fair – vor allem bei kritischen Themen.

📚 Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Abs. 1 – gesetze-im-internet.de/bgb

5. Wettbewerbsrecht und vergleichende Werbung

Aussagen über Ihr Unternehmen und Ihre Produkte müssen immer wahr, sachlich und objektiv belegbar sein.
Vergleiche mit Mitbewerbern sind nach § 6 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG §§ 3, 5, 6) nur erlaubt, wenn sie nachprüfbar und nicht herabsetzend sind. Unzulässig sind auch Vergleiche, die sich auf ungleiche Produkte beziehen.

Vermeiden Sie jegliche negative, irreführende, vergleichende oder abwertende Aussagen über Konkurrenzprodukte, die nicht nachprüfbar sind,  um Verstöße zu vermeiden. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Unternehmen vor unlauteren Praktiken – auch in Pressemitteilungen.

💡 Tipp: Verzichten Sie in Pressemitteilungen besser ganz auf Vergleiche – konzentrieren Sie sich auf Ihre eigenen Stärken.

6. Keine falschen Tatsachenbehauptungen

Unwahre oder nicht belegbare Aussagen können als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) strafrechtlich verfolgt werden.
Das gilt besonders für Pressemitteilungen über Wettbewerber, Personen oder öffentliche Institutionen

💡 Tipp: Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig auf, auch für den Leser nachvollziehbare Fakten. Wenn Zweifel bestehen, verzichten Sie besser auf die Veröffentlichung.

7. Keine irreführenden Aussagen

Übertreibungen oder unbelegte Superlative („Marktführer“, „beste Lösung“) können laut UWG § 5 als irreführende Werbung oder geschäftliche Handlung gelten.
Verwenden Sie solche Begriffe nur, wenn Sie diese objektiv belegen können, z. B. durch Marktstudien oder Auszeichnungen. Auch irreführende Preisangaben oder übertriebene Erfolgsmeldungen können gegen die EU-Irreführungsrichtlinie verstoßen.

8. Vorsicht bei Prominentennennung

Die Nennung oder Abbildung von Prominenten, Influencern oder bekannten Persönlichkeiten erfordert deren Zustimmung.
Ohne Einwilligung kann nach Kunsturhebergesetz (KUG) § 22 eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen.

9. Glücksspielwerbung vermeiden

Nach dem   Glücksspielstaatsvertrag (§5, Abs. 3 GlüStV) ist Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet verboten.
Verzichten Sie daher auf Pressemitteilungen zu Online-Casinos, Sportwetten oder ähnlichen Angeboten.

10. Tabak-, Alkohol- und Drogenwerbung unterlassen

Werbung für Tabakprodukte ist nach dem Vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG) verboten.

Auch für alkoholische Getränke gelten enge Grenzen, insbesondere wenn sie sich an Jugendliche richten oder übermäßigen Konsum fördern.

Für Cannabisprodukte gilt: Werbung ist nur für medizinische, zugelassene Anwendungen erlaubt (§ 3 Cannabisgesetz, CanG).

💡 Tipp: Vermeiden Sie alle Inhalte, die als Werbung oder Imageförderung für Tabak, Alkohol oder Drogen verstanden werden könnten.

📚 Quellen:

11. Keine Werbung für Produktfälschungen

Vermeiden Sie jede Erwähnung oder Verlinkung zu Replikaten oder Imitaten von Markenprodukten.

Solche Angebote sind illegal und werden strafrechtlich verfolgt. Pressemitteilungen zu gefälschten Produkten können bereits als Beihilfe zur Markenrechtsverletzung gewertet werden.

📚 Quelle: Markengesetz (MarkenG) § 143 – Strafvorschriften

12. Keine Werbung für rezeptpflichtige Medikamente

Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10 HWG) verbietet die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Verbrauchern.
Solche Produkte dürfen nur gegenüber medizinischem Fachpersonal beworben werden.

Zusätzliche Tipps für rechtssichere Online-Veröffentlichungen

Neben den Inhalten spielen auch formale Aspekte eine wichtige Rolle:

  • Quellenangaben: Geben Sie immer klar an, woher Informationen stammen.
  • Bilderrechte, Urheberrecht und Kennzeichnungspflicht: Verwenden Sie nur lizenzfreie oder rechtmäßig erworbene Bilder.
  • Impressum & Kontakt: Jede Veröffentlichung benötigt ein vollständiges Impressum.
  • Archivierung: Dokumentieren Sie Freigaben, Genehmigungen und Quellenbelege.

💡Weiterführende Lesetipps:

Fazit: Professionelle Öffentlichkeitsarbeit beginnt mit rechtssicheren Pressemitteilungen

Rechtssicherheit ist keine bürokratische Hürde, sondern die Basis für Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Rechtssichere Pressemitteilungen schützen Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Imageschäden – und stärken gleichzeitig die Reputation.

Eine weite Verbreitung über Presseportale hilft zusätzlich, Ihre Botschaften sichtbar zu machen.
Über Online-Presseverteiler wie PR-Gateway erreichen Sie sowohl Journalisten als auch direkt Ihre Zielgruppen und steigern die Reichweite Ihrer rechtssicheren Pressemitteilungen im Internet.

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