Künstliche Intelligenz wird in der Unternehmenskommunikation vielfältig eingesetzt, etwa bei der Erstellung und Überarbeitung von Texten sowie der Produktion von Bildern und Videos. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung, die insbesondere vorschreiben, wann KI-generierte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Nicht jeder KI-gestützte Inhalt bedarf einer Offenlegung; entscheidend sind der konkrete Einsatz, ob eine menschliche Prüfung stattgefunden hat und ob redaktionelle Verantwortung übernommen wurde. Besonders wichtig sind dabei Inhalte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sowie täuschend echt wirkende Deepfake-Bilder oder -Videos. Unternehmen sollten klare interne Prozesse etablieren, um den KI-Einsatz zu dokumentieren, Inhalte zu prüfen, Verantwortlichkeiten festzulegen und gegebenenfalls transparente Hinweise anzubringen.
Blog durchsuchen
Blog abonnieren

Ihnen gefällt, was Sie lesen?
Erhalten Sie neue Beiträge direkt in Ihr Postfach.





