Bei einem Pressespiegel werden die aktuell veröffentlichten Berichte zu einem ausgewählten Thema, einem Unternehmer oder einer Person zusammengestellt. Der Pressespiegel wird erstellt, um sich über die Medienberichterstattung zu informieren und um diese zu analysieren. Dadurch lässt sich das in der Öffentlichkeit entstandene Image bzw. Bild positiv beeinflussen.
Im Allgemeinen lässt sich der Pressespiegel in zwei Arten unterteilen:
- Papierpressespiegel: beinhaltet ausschließlich Artikel in Papierform
- elektronischer Pressespiegel: fasst Artikel aus dem Internet zusammen
Was ist bei der Erstellung des Pressespiegels zu beachten?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen eigenständig den Pressespiegel erstellen oder eine Agentur beauftragen, diese Aufgabe zu übernehmen, wie zum Beispiel:
Gerade die Recherche in Printmedien zur Erstellung des Pressespiegels erweist sich oftmals als eine aufwändige und zeitintensive Aufgabe, da die Informationen häufig mit dem bloßen Augen zu recherchieren sind. Dabei werden die folgenden Informationen erfasst:
- Titel der Publikation
- Autor
- Erscheinungsdatum
- Medienart
- Seiten-Platzierung
- Umfang des Beitrags
- Veröffentlichung mit Bild oder ohne Bild
- Reichweite des Mediums
Vergleichsweise dazu werden beim elektronischen Pressespiegel die folgenden Daten dokumentiert:
- Titel
- Autor
- Quelle
- URL
- Veröffentlichungsdatum
- Reichweite der Veröffentlichung
Unternehmen, die eigenständig ein Pressespiegel erstellen, sind zur Abgabepflicht gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verpflichtet, denn:
- Pressespiegel sind im Sinne des § 49 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vergütungspflichtig
- Der Anspruch wird durch die VG Wort geltend gemacht
- Die VG Wort ist die Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von Autoren
- Unternehmen müssen für jeden Artikel in ihrem Pressespiegel Abgaben an die VG Wort zahlen
- Die Tarife richten sich nach der Anzahl der Ausgaben pro Jahr und der Auflagenhöhe des Pressespiegels
Unternehmen, die professionelle Ausschnittdienste beauftragen, müssen sich nicht weiter mit dem §49 UrhG und der VG Wort auseinandersetzen. Ausschnittdienste berücksichtigen die Fragen des Urheberrechts in aller Regel und kalkulieren die VG-Wort-Abgabe in ihre Kosten ein.
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