E-Auto aufladen in der Tiefgarage – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Lucas P. aus München:

Ich möchte mir ein E-Auto kaufen. Für das Aufladen brauche ich einen Starkstromanschluss in der Garage. Könnte mir mein Vermieter den Einbau verbieten?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Ein E-Auto ergibt nur Sinn, wenn der Halter es zu Hause aufladen kann. Das kann jedoch problematisch sein, denn in Mehrfamilienhäusern gibt es oft keine Steckdosen in der Tiefgarage oder das Stromnetz ist für das Laden von E-Autos nicht ausgelegt. Wenn dann mehrere Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden, kann es zu Überlastungen kommen. Entsprechende Umbauten sind zwar möglich, kosten aber viel Geld. Zudem haben Mieter keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderungen. Also selbst wenn sie bereit sind, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, benötigen sie für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Der kann aber auch Nein sagen. Ein gutes Argument für Mieter kann dann sein, dass eine solche Installation die Immobilie zukunftsfähiger macht. Auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht einfach eine Ladestation an ihrem Stellplatz in der Garage installieren und sie mit dem Stromzähler verbinden. Je nachdem, ob es sich um eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung handelt, ist dafür die freiwillige Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einer 3/4-Mehrheit erforderlich (Landgericht München, Entscheidung vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15 WEG).

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