Bilder, Grafiken und Videos machen Online-Pressemitteilungen lebendig. Sie erhöhen die Aufmerksamkeit, unterstreichen Ihre Botschaften und fördern das Verständnis. Doch beim Einsatz von visuellen Inhalten gelten rechtliche Regeln, die Unternehmen kennen und beachten sollten.
Wer Urheberrecht, Lizenzbedingungen oder Kennzeichnungspflichten missachtet, riskiert teure Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Bilder in Online-Pressemitteilungen rechtssicher verwenden und korrekt kennzeichnen – inklusive praktischer Tipps und rechtlicher Grundlagen.
Warum Bildrechte in Pressemitteilungen so wichtig sind
Online-Pressemitteilungen werden auf vielen Portalen und Social-Media-Kanälen veröffentlicht und oft weiterverbreitet. Damit steigt das Risiko, dass rechtliche Verstöße sichtbar und verfolgt werden.
Schon eine fehlende Quellenangabe oder ein unbefugter Bildgebrauch kann teure Folgen haben – unabhängig davon, ob der Verstoß wissentlich oder unwissentlich erfolgt ist.
💡 Wichtig: Auch „lizenzfreie“ Bilder sind nicht automatisch kostenlos und müssen in den meisten Fällen mit einem Urheberhinweis versehen werden.
7 Tipps für die rechtssichere Kennzeichnung und Verwendung von Bildern in Online-Pressemitteilungen
1. Urheberrecht: Die rechtliche Grundlage
Jedes Bild, Foto oder jede Grafik ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG).
Das bedeutet: Der Urheber – also der Fotograf, Illustrator oder Designer – bestimmt, wer das Bild wie und wo verwenden darf.
Ohne Zustimmung drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.
📚 Quelle: Urheberrechtsgesetz (UrhG)
2. Lizenzfreie vs. lizenzierte Bilder
Online-Bilddatenbanken wie Adobe Stock, Shutterstock, Pixabay oder Pexels bieten Millionen von Fotos – oft als „lizenzfrei“ (royalty free) oder „lizenzpflichtig“ (rights managed) bezeichnet.
| Lizenztyp | Beschreibung | Kennzeichnungspflicht |
|---|---|---|
| Lizenzfrei (Royalty Free) | Einmalige Lizenzgebühr, danach vielfache Nutzung im Rahmen der Lizenzbedingungen. | In der Regel Namensnennung des Urhebers erforderlich. |
| Lizenzpflichtig (Rights Managed) | Nutzung für einen bestimmten Zweck, Zeitraum oder Kanal. | Detaillierte Verwendungsauflagen – oft mit Nennungspflicht. |
| Public Domain / CC0 | Urheber verzichtet auf seine Rechte. | Keine Pflicht, aber Quellenangabe empfohlen. |
💡 Tipp: Lesen Sie die Lizenzbedingungen immer genau – sie unterscheiden sich je nach Plattform.
📚 Quellen:
3. Kennzeichnungspflicht: So geben Sie Bildquellen richtig an
Auch bei „lizenzfreien“ Bildern besteht eine Kennzeichnungspflicht – sofern der Urheber dies verlangt.
Eine vollständige Quellenangabe besteht aus:
© [Name oder Alias des Fotografen] / [Name der Bildagentur oder Plattform]
Beispiele:
- © Max Mustermann / Adobe Stock
- Bildquelle: Sabine Müller / Pixabay
- © John Smith / Shutterstock
💡 Praxis-Tipp:
Platzieren Sie die Bildquellenangabe direkt unter dem Bild oder am Ende des Beitrags, sofern das Bild eindeutig zugeordnet werden kann.
4. Besondere Regeln für die Kennzeichnungspflicht in Social Media Veröffentlichungen
Wird Ihre Pressemitteilung auf Social Media geteilt (z. B. Facebook, LinkedIn, X, Instagram), müssen auch dort Urheberhinweise sichtbar sein.
Verwenden Sie dazu im Beitragstext oder in der Bildbeschreibung einen Hinweis wie:
📷 Foto: Max Mustermann / Pixabay
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie nur Bilder nutzen, deren Lizenzbedingungen die Veröffentlichung auf Drittplattformen ausdrücklich erlauben.
📚 Quelle: Deutscher Presserat – Pressekodex Ziffer 7: Trennung von Werbung und Redaktion
5. Personenfotos: Recht am eigenen Bild
Menschen auf Fotos haben ein Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG).
Das bedeutet: Sie dürfen ein Foto, auf dem Personen erkennbar sind, nur veröffentlichen, wenn diese der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Ausnahmen (§ 23 KunstUrhG) gelten z. B. für:
- Personen der Zeitgeschichte
- Bilder von Versammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen
- Beiwerken neben einer Landschaft oder Örtlichkeit
💡 Tipp: Holen Sie immer eine schriftliche Einverständniserklärung (Model Release) ein – auch bei Agenturbildern.
📚 Quelle: Kunsturhebergesetz (KUG) §§ 22–23
6. Markenlogos und Produktbilder
Markenlogos und Produktbilder sind urheber- oder markenrechtlich geschützt.
Für ihre Verwendung in Pressemitteilungen benötigen Sie eine schriftliche Freigabe des Rechteinhabers.
Das gilt auch, wenn Sie über Kooperationen oder Produktneuheiten berichten.
📚 Quelle: Markengesetz (MarkenG) § 14
7. Eigene Bilder und Grafiken erstellen
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, erstellen Sie eigene Bilder, Grafiken oder Videos.
Dazu eignen sich Tools wie:
- Canva oder Visme (Grafikdesign)
- Veed.io oder Lumen5 (Videoerstellung)
- Audacity (Podcasts)
Eigene Inhalte bieten den Vorteil, dass Sie alle Nutzungsrechte behalten und keine Quellenangabe erforderlich ist.
Urheberrecht und Kennzeichnungspflicht: 5 Praxistipps für die rechtssichere Kennzeichnung von Bildquellen in Online-Pressemitteilungen
- Immer Urheber nennen: Ergänzen Sie die Quellenangabe mit „Bild:“, „Bildquelle:“ oder „©“.
- Beispiel: Bild: Max Mustermann / pixelio.de
- Position beachten: Platzieren Sie die Bildquelle unter dem Bild oder am Beitragsende.
- Lizenz prüfen: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen der Bildagentur sorgfältig.
- Freigaben archivieren: Speichern Sie Lizenztexte und Genehmigungen ab – am besten zentral in einer Bilddatenbank.
- Regelmäßig überprüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Lizenzen zeitlich befristet sind oder für Drittveröffentlichungen gelten.
Die Reichweite von Pressemitteilungen mit rechtssicheren Bildern erhöhen
Ein gutes Bild entfaltet seine Wirkung erst, wenn es gesehen wird.
Veröffentlichen Sie Ihre Online-Pressemitteilungen mit Bildern parallel auf verschiedenen Online-Medien:
- auf mehreren Presse- und Themenportalen,
- in Social-Media-Netzwerken,
- sowie in Bildnetzwerken (z. B. Instagram, TikTok, Pinterest, Flickr).
Jede Veröffentlichung schafft eine neue Sichtbarkeitsquelle für Ihr Unternehmen – vorausgesetzt, sie erfolgt rechtssicher und mit korrekter Kennzeichnung.
💡 Anwendungstipp:
Der PR-Gateway Online-Presseverteiler stellt eine Mediathek zur Verfügung, mit der Sie Ihre eigenen Bilder und Grafiken zentral verwalten, die Bilder mit Urheberkennung speichern und sie so automatisch rechtssicher in Pressemitteilungen einbieten können.
- Funktion: Erstellung und Pflege einer persönlichen Presse-Bild- und Dokumentendatenbank.
- Zweck: Vereinfachung der Bildverwaltung für Online-Pressemitteilungen, indem die Bilder mit Urheberkennung gespeichert werden.
- Kosten: Dieser Service ist kostenpflichtig und kostet 9,95 € pro Monat
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Fazit: Rechtssicherheit schafft Vertrauen
Visuelle Inhalte sind das Herzstück moderner Online-PR.
Doch nur wer Bilder in Pressemitteilungen rechtssicher verwendet, stärkt das Unternehmensimage nachhaltig.
Achten Sie auf Urheberrechte, Lizenzbedingungen und klare Quellenangaben – so schützen Sie sich vor rechtlichen Risiken und zeigen zugleich Professionalität und Transparenz.
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Expertin für Content Marketing, Online PR und Social Media. Autorin und Bloggerin. Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der ADENION GmbH.
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