Notwendigkeit der privaten Unfallversicherung
24.09.2009 Was passiert, wenn sich ein Unfall in der Freizeit ereignet und Folgeschäden bleiben?
Die Unfallversicherung ist vielen Menschen ein Begriff: Damit soll ein finanzielles Risiko abgedeckt werden, welches entsteht, wenn ein Unfall zur Invalidität führt. Was vielen Menschen aber nicht klar ist, dass letztendlich nicht alleine die Gesetzliche Unfallversicherung für den Rund-um-Schutz sorgt, sondern die private Unfallversicherung.
Die Gesetzliche Unfallversicherung basiert auf dem Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII). Danach ist geregelt, in welchen Fällen die Unfallversicherung in Leistung tritt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Leistungserstattung bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Weg zur Arbeit oder Heimweg stehen. Natürlich gilt dieses auch für Schüler oder Auszubildende, die einen Unfall auf dem Schulweg erleiden. Auch die Arbeitszeit oder der Aufenthalt in oder an der der Schule sind damit abgedeckt.
Die häufigsten Risiken treten aber im privaten Bereich auf. Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Unfälle, die in der Freizeit passieren. Deshalb ist eine private Unfallversicherung ein unbedingtes Muss, um sich vor den finanzielle Folgen eines Unfalls abzusichern.
Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html
Ebenso gilt zu berücksichtigen, dass eine Hausfrau oder der Hausmann in der Ausübung der häuslichen Tätigkeit keinen Versicherungsschutz genießt. Da sich aber viele Unfälle, wie bereits beschrieben im häuslichen Bereich oder in der Freizeit ereignen, besteht dann für die verunfallte Person kein Versicherungsschutz.
Die private Unfallversicherung leistet, wenn es durch den Unfall zur Invalidität kommt. Sei es durch eine vereinbarte Einmalzahlung oder auch durch monatliche Rentenzahlungen. Nur so können die finanziellen Aufwendungen, die sich aus der gesundheitlichen Situation nach einem Unfall ergeben, auch getragen werden. Darüber hinaus können noch weitere Leistungen eingeschlossen werden, die den individuellen Wünschen des Versicherten Rechnung tragen.
Bildquelle: Thomas Blenkert, www.pixelio.de
Die Gesetzliche Unfallversicherung basiert auf dem Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII). Danach ist geregelt, in welchen Fällen die Unfallversicherung in Leistung tritt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Leistungserstattung bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Weg zur Arbeit oder Heimweg stehen. Natürlich gilt dieses auch für Schüler oder Auszubildende, die einen Unfall auf dem Schulweg erleiden. Auch die Arbeitszeit oder der Aufenthalt in oder an der der Schule sind damit abgedeckt.
Die häufigsten Risiken treten aber im privaten Bereich auf. Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Unfälle, die in der Freizeit passieren. Deshalb ist eine private Unfallversicherung ein unbedingtes Muss, um sich vor den finanzielle Folgen eines Unfalls abzusichern.
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