Home

Führungskräfte kritisieren Systemfehler

21.06.2010 Europäische Aktiengesellschaft schwächt Aufsichtsräte
Essen, 21. Juni 2010 - Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK) hat im Rahmen eines EU-Konsultationsverfahrens erneut auf gravierende Mängel bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) hingewiesen. Die Systematik der SE führt nach den Feststellungen des Führungskräfteverbandes dazu, dass leitende Angestellte künftig nicht mehr in den Aufsichtsräten einer SE vertreten sind. Damit verliert der Aufsichtsrat einen äußerst wichtigen Know-how-Träger.

Für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist vorgesehen, dass die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats zwischen einem "Besonderen Verhandlungsgremium" (BVG) der Arbeitnehmer und der Unternehmensleitung ausgehandelt wird. Die auf Deutschland entfallenden Arbeitnehmervertreter werden von einem Wahlgremium ermittelt, das sich aus Betriebsräten der SE zusammensetzt. Schon aufgrund der vorhandenen Mehrheitsverhältnisse besteht für die Gruppe der leitenden Angestellten keine realistische Chance, in den Aufsichtsrat einer SE gewählt zu werden. Dies bestätigen die bisherigen Erfahrungen bei der Gründung von Europäischen Aktiengesellschaften. Die Systematik des deutschen Mitbestimmungsgesetzes aus dem Jahre 1976, die den leitenden Angestellten einen Platz im Aufsichtsrat garantiert, fehlt für die SE sogar komplett.

Bernhard von Rothkirch, Vorsitzender des Führungskräfteverbandes, erklärt dazu: "Im Rahmen der Corporate Governance-Diskussion wird zurecht eine Professionalisierung der Aufsichtsräte gefordert. Für diese Professionalisierung stehen gerade die leitenden Angestellten mit ihrem speziellen Know-how, das sie als Arbeitnehmer mit unternehmerischen Funktionen in die Aufsichtsräte einbringen. Sie können mit ihrem Fachwissen Compliance-Risiken und Regressgefahren für die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt aber auch für den Vorstand selbst minimieren." Der Verzicht auf die hohe Kompetenz der leitenden Angestellten gerade auch bei der Überwachung der Vorstandstätigkeit zeige aber zugleich den Systemfehler auf, betont von Rothkirch. Die Verhandlung über die Mitbestimmung bei der SE werde der Unternehmensleitung überlassen statt einem Gremium der Anteilseigner. Gerade die Eigner hätten aber ein besonderes Interesse an der fachlichen Qualifikation eines leitenden Angestellten im Aufsichtsrat.

Der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE empfiehlt daher, den leitenden Angestellten analog zum deutschen Mitbestimmungsgesetz von 1976 einen Sitz im Aufsichtsrat einer SE zu garantieren. Die Verhandlung über das Mitbestimmungsmodell sollte einem Gremium unter Beteiligung der Anteilseigner übertragen werden.

Firmenbeschreibung
Über DIE FÜHRUNGSKRÄFTE

Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK) ist die branchenübergreifende Stimme der Führungskräfte in Deutschland. Der Berufsverband vertritt bundesweit rund 25.000 Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Kernthemen sind dabei Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik, Sozialrecht und Sozialpolitik, Steuer- und Bildungspolitik sowie Umweltthemen. Darüber hinaus besetzt der Verband Branchenthemen u.a. aus den Bereichen Energie, Metall/Elektro, Stahl, Telekommunikation, Finanzen und Versicherungen. Die Mitglieder erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg z.B. in Form von juristischer Beratung und Vertretung, vielfältigen Weiterbildungsangeboten und aktuellen Informationen aus dem Berufsleben. Zudem bietet der DFK über seine Regional- und Fachgruppen ein gut gepflegtes und weit verzweigtes Kontaktnetzwerk. Der Berufsverband ist in 22 Regionalgruppen unterteilt und hat seine Hauptgeschäftsstelle in Essen. Weitere Geschäftsstellen sind in Köln, Frankfurt, Hamburg und Stuttgart. In Berlin ist der Berufsverband mit einer Hauptstadt-Repräsentanz vertreten.
www.die-fuehrungskraefte.de

Pressemitteilung 'Führungskräfte kritisieren Systemfehler ' veröffentlicht über PR-Gateway auf vielen namhaften Presseportalen