Die private Haftpflichtversicherung haftet auch für Schäden durch PKW
11.09.2009 Auch ungewöhnliche Schäden müssen reguliert werden. Bloß - welche Versicherung ist zuständig?
Entgegen weitläufiger Meinung leistet auch die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch einen PKW verursacht werden. In der Haftpflichtversicherung schließt die so genannte "kleine Benzinklausel" Schäden vom Versicherungsschutz aus, die ein Besitzer, Halter, Eigentümer oder Führer durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht.
Hier zu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ein eventuell verursachter Schaden muss zwingend mit dem Betrieb des versichten Fahrzeuges in Zusammenhang stehen.
Wenn z. B. der Beifahrer im abgestellten PKW auf den Fahrer wartet und den Zündschlüssel umdreht, um Radio hören zu können, steht dieses nicht in Zusammenhang mit der In-Betriebnahme des PKW. Selbst wenn der PKW durch die Betätigung des Zündschlüssel sich ungewollt in Bewegung setzt und ein vor dem Fahrzeug parkendes Auto gerammt und beschädigt wird, muss in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung leisten.
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/haftpflichtversicherung.html
In einem konkreten Fall hat das OLG Celle entscheiden, dass für diesen Schaden nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Zwar ist die "kleine Benzinklausel" zwar Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung, aber das Gericht war der Ansicht, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt war. Der Beifahrer hat ganz klar den Zündschlüssel umgedreht, um das Radio in Betrieb zu nehmen. Die Absicht, das Fahrzeug zu starten, konnte nicht unterstellt werden, da sich der Verursacher des Schadens nicht am Steuer des Fahrzeuges befand, sondern auf dem Beifahrersitz saß.
Da der notwendige Zusammenhang mit der In-Betriebnahme des PKW fehlte, war demnach auch nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.
Bildquelle: seedo, www.pixelio.de
Hier zu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ein eventuell verursachter Schaden muss zwingend mit dem Betrieb des versichten Fahrzeuges in Zusammenhang stehen.
Wenn z. B. der Beifahrer im abgestellten PKW auf den Fahrer wartet und den Zündschlüssel umdreht, um Radio hören zu können, steht dieses nicht in Zusammenhang mit der In-Betriebnahme des PKW. Selbst wenn der PKW durch die Betätigung des Zündschlüssel sich ungewollt in Bewegung setzt und ein vor dem Fahrzeug parkendes Auto gerammt und beschädigt wird, muss in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung leisten.
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/haftpflichtversicherung.html
In einem konkreten Fall hat das OLG Celle entscheiden, dass für diesen Schaden nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Zwar ist die "kleine Benzinklausel" zwar Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung, aber das Gericht war der Ansicht, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt war. Der Beifahrer hat ganz klar den Zündschlüssel umgedreht, um das Radio in Betrieb zu nehmen. Die Absicht, das Fahrzeug zu starten, konnte nicht unterstellt werden, da sich der Verursacher des Schadens nicht am Steuer des Fahrzeuges befand, sondern auf dem Beifahrersitz saß.
Da der notwendige Zusammenhang mit der In-Betriebnahme des PKW fehlte, war demnach auch nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.
Bildquelle: seedo, www.pixelio.de
Firmenbeschreibung
vergleichen-und-sparen.de
ein Service von iak GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.
ein Service von iak GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.
Pressemitteilung 'Die private Haftpflichtversicherung haftet auch für Schäden durch PKW' veröffentlicht über PR-Gateway auf vielen namhaften Presseportalen




