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Die Sterbegeldversicherung - Auszahlung und Wartezeiten

22.09.2009 Entgegen aller Kritiken bleibt die Sterbegeldversicherung eine wichtige Ergänzung zur Bestattungsvorsorge

Für viele Kritiker ist die Sterbegeldversicherung sinnlos. Doch entgegen dieser Kritik bleibt der Trend zur Sterbegeldversicherung nach wie vor aufrecht. Denn viele Menschen schließen die Versicherung ab, damit sie die Sicherheit einer optimalen Bestattungsvorsorge haben.

Es besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld über die Leistungen der Sterbegeldversicherung zu informieren. Unabhängige Versicherungsmakler können so den Wünschen der Kunden gerecht werden, da sie auf eine Vielzahl von Gesellschaften zurückgreifen können.

Im Regelfall beträgt die Wartezeit bei einer Sterbegeldversicherung drei Jahre. Wenn es also zum Todesfall kommt, werden in den ersten drei Jahren lediglich die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten ausgezahlt. Für viele Angehörige kommt zu dem Todesfall auch die Ernüchterung hinzu, wenn die Kosten nicht mal annähernd abgedeckt werden können.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Einige Gesellschaften bieten bei der Sterbegeldversicherung verschiedene Modelle an, die sich an kürzere Laufzeiten orientieren. Die GE-BE-IN Versicherung in Bremen ermöglicht den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit. Hier muss der Versicherte aber mit Vertragsabschluss bestätigen, dass er gesund ist.

Die ARAG bietet mit ihrer Sterbegeldversicherung eine anderes Modell an: Sie erstattet bereits nach einem Jahr ein Drittel der Versicherungssumme, nach zwei Jahren werden zwei Drittel der Versicherungssumme fällig.

Aus Bochum wird die Sterbgeldversicherung der Solidar angeboten: Wer der Sterbekasse bis zum 50. Lebensjahr beitritt, hat eine Wartezeit von lediglich sechs Monaten. Ab dem 51. Lebensjahr beträgt die Wartezeit dann drei Jahren, wobei die Versicherungsleistung aber bereits vorher gestaffelt ausgezahlt werden kann, wie bereits bei der ARAG beschrieben.

Eine andere Variante bietet der Münchner Begräbnisverein (MBV) unter dem Dach der LV 1871 von München. Beim MBV staffelt sich die Wartezeit nach dem Alter. Bis zum Alter von 49 Jahren gilt hier auch die Wartezeit von drei Jahren. Ab 50 bis 59 Jahre Eintrittsalter beträgt die Wartezeit noch zwei Jahre und ab dem Eintrittsalter 60 gelten 12 Monate Wartezeit. Zudem werden in der Wartezeit ab 60 Jahren die Leistungen bereits nach sechs Monaten gestaffelt ausgezahlt. Stirbt der Versicherte bereits nach sieben Monaten, wird die Hälfte der Versicherungssumme fällig. Ab dem siebten Monat wird die Leistung dann jeweils um 1/12 angehoben, so dass nach zwölf Monaten die volle Leistung erbracht wird.

Die ARAG bietet mit ihrer Sterbegeldversicherung eine anderes Modell an: Sie erstattet bereits nach einem Jahr ein Drittel der Versicherungssumme, nach zwei Jahren werden zwei Drittel der Versicherungssumme fällig.

Weitere Ausnahmen sind die Itzehoer Lebensversicherungs AG mit zwölf Monaten, die Condor mit 18 Monaten und die SwissLife sowie die Inter Lebensversicherung mit 24 Monaten Wartezeit.

Somit ergibt sich eine ganze Reihe von Varianten, wonach der Versicherte seine Sterbegeldversicherung passend wählen kann. Ein Versicherungsmakler kann den Kunden individuell nach seinen Bedürfnissen beraten und auf Grund der Vielzahl von Gesellschaften, die er vertritt, auch die passende Sterbegeldversicherung dem Kunden vorschlagen

Bildquelle: GerdaB., www.pixelio.de

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